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LSG Hamburg, 28.10.2019 - L 4 SO 77/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Sozialhilfe
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- Justiz Hamburg
§ 92 Abs 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12, § 19 Abs 3 SGB 12 vom 27.12.2003, § 82 Abs 1 SGB 12
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - stationäre Unterbringung - Heranziehung zu einem Kostenbeitrag - Einkommenseinsatz - Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen - Berücksichtigung des Einkommens in angemessenem ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 15.08.2018 - S 7 SO 586/14
- LSG Hamburg, 28.10.2019 - L 4 SO 77/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - weiterer …
Auszug aus LSG Hamburg, 28.10.2019 - L 4 SO 77/18
Die Ausübung von Ermessen ist daher nur in atypischen Einzelfällen erforderlich (…vgl. Giere in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Auflage 2018, § 92a Rn. 15;… Lücking in Hauck/Noftz, SGB XII, § 92a Rn. 20; BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 17/12 R Rn. 28 zur Vorgängerregelung in § 84 Abs. 4 SGB XII).Angesichts dessen, dass die Klägerin alleinstehend ist (es also nicht darauf ankommt, was anderen Familienmitgliedern verbleiben muss), ihr Lebensunterhalt in der Einrichtung sichergestellt war und sie auch den weiteren notwendigen Lebensunterhalt in Form eines Barbetrags sowie in regelmäßigen Abständen eine Bekleidungspauschale erhalten hat, sodass ihre individuellen Bedarfe hinreichend berücksichtigt und gedeckt waren, ist die Heranziehung des gesamtem, den Freibetrag nach § 82 Abs. 3 Satz 2 SGB XII übersteigenden Werkstatteinkommens als angemessen anzusehen (vgl. zum Maßstab der Angemessenheit bei Alleinstehenden auch BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 17/12 R, Rn. 29 und Lücking, a.a.O., Rn. 22).
- BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 25/14 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Unterbringung in …
Auszug aus LSG Hamburg, 28.10.2019 - L 4 SO 77/18
Damit erlaubt die Vorschrift eine erst nachträgliche Heranziehung der Verpflichteten (BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 8 SO 25/14 R).Privilegiert werden bestimmte Maßnahmen (vgl. auch BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 25/14 R, Rn. 22), nicht bestimmte Leistungsberechtigte generell.
- BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung …
- BSG, 27.02.2019 - B 8 SO 13/17 R
Anspruch auf Leistungen für den Aufenthalt in einem Wohnheim nach dem SGB XII
Auszug aus LSG Hamburg, 28.10.2019 - L 4 SO 77/18
Der Beklagte handelt bei Erfüllung der von der Heranziehung umfassten Aufgaben im eigenen Namen, erlässt den Widerspruchsbescheid (§ 9 Abs. 5 Nds. AG SGB XII) und hat insoweit die Wahrnehmungszuständigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 27.2.2019 - B 8 SO 13/17 R).
- SG Heilbronn, 20.07.2021 - S 2 SO 2044/18
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Heranziehung zu …
Dass Personen, die Katalogleistungen erhalten, umfassend - also nicht nur in Bezug auf diese Leistungen, sondern auch in Bezug auf alle anderen Leistungen, dies sie ggf beziehen - privilegiert sein sollen, lässt sich dem Wortlaut nicht entnehmen (Landessozialgericht Hamburg 28.10.2019, L 4 SO 77/18).